Sei es die Offenherzigkeit mit der sie einem gegenübertreten, die beachtliche Charakterstärke über die sie verfügen, ihr entwaffnender Humor, der uns so oft ein Lächeln auf die Lippen zaubert oder schlichtweg ihr besonderes Gespür für Musik und Emotion, das uns zum Staunen bringt. All diese Wesenszüge stehen im untrennbaren Zusammenhang mit der weitreichend bekannten „Trisomie21“, einer einfachen Genommutation, die in unseren Augen den völlig falschen Stempel trägt.
Glückseligkeit³?
Wer nicht scheut, sich mit genannten Eigenschaften zu befassen, sollte schnell zu dem Fazit gelangen, dass diese durchaus eine beträchtliche Bereicherung für uns alle – wie wir da sind, in unserer Buntheit und Einmaligkeit – darstellen. Tatsächlich scheint es ja so, als hätten jene unter unseren Mitmenschen, die sich mit diesem Zusatzchromosom ins Leben stürzten, ergänzend auch noch einen „Wonnekoffer“ mit in diese Welt genommen. Vielmehr scheinen sie ja jene Minderheit darzustellen, die es trotz noch so grauer Tage nach wie vor schafft, dem Leben seine Sonnenstunden zu entlocken.
Dabei können wir heute nichtmehr erwarten, dass solche Menschen in unserer – bei weitem nicht zu Genüge – aufgeklärten Gesellschaft jene Toleranz und Akzeptanz erfahren, die ihnen gemäß ihrer menschlichen Rechte zusteht. Es ist frustrierend, nicht einmal voraussetzen zu können, dass diesen überhaupt erst der Weg in unsere Welt gewährt wird: Ein unsagbar trauriger Satz von 92 Prozent überlebt seine Zeit im Mutterleib gegenwärtig nichtmehr.
Die Krux an unserer Leistungsgesellschaft
Gerade mit diesem Wissen müssen wir uns gezielt fragen, wem diese Problematik geschuldet ist! Es geht hierbei wohlgemerkt nicht darum, den einen Sündenbock zu finden und zu desavouieren – was einem Verein, der sich über Jahre hinweg konsequent für das menschliche Leben, in all seinen Facetten einsetzt, mehr als fern steht – sondern darum, nicht davor zu scheuen, die eigene Gesellschaft auch im 21. Jahrhundert nach wie vor zu hinterfragen. Ebendiese benutzt nämlich „Leistung“ als den Maßstab, nachdem der menschliche Wert gemessen wird. Das ist auch der Grund weswegen jene, die sich beispielsweise intellektuell unterhalb der Norm befinden, damit rechnen müssen, auf mieseste Weise diskriminiert, ja schlimmstenfalls sogar eliminiert zu werden. Führt man sich allein den Artikel 2.2. der österreichischen Verfassung vor Augen, der besagt, dass die Würde eines jeden Menschen unantastbar ist – das heißt ausnahmslos, egal ob „pumperlgsund“ oder schwerst behindert –so erkennt man die Widerlichkeit, welche hinter der gesellschaftlichen Leistungsdoktrin steht.
Eugenische Indikation
Seit gut 150 Jahren liefert die „Eugenik“ teilweise nur schwer verdaulichen „Diskussionsstoff“. Anhänger dieses Konzepts streben danach, eine Vermehrung „positiver Erbanlagen“ in der Bevölkerung zu erreichen. Die fundamentale Schwäche liegt dabei allerdings in der Bewertung des scheinbar „Negativen“. Die Bewertenden maßen sich an, über die „Qualität“ von Menschen zu urteilen. Wer Ziel dieses Angriffs ist, ist von vorne herein klar. Es sind all jene Menschen, deren „Genpool“ etwas von der Norm abweicht. Das bedeutet, dass beispielsweise auch Menschen mit Down-Syndrom in letzter Konsequenz durch dieses erdachte Raster fallen. Die moderne Medizin, die es einerseits geschafft hat, alles für das Überleben und Wohlergehen der ihr anvertrauten Patienten zu tun, wird andererseits zur potentiellen Bedrohung für Ungeborene. Fruchtwasseruntersuchungen und Pränataldiagnostik führen dazu, dass viele Kinder mit Down-Syndrom nie zur Welt kommen dürfen. Wird nämlich eine dementsprechende Genmutation vermutet, steht es den Eltern bis zur Geburt frei, eine Entscheidung über Leben und Tod des Ungeborenen zu treffen. Wird der Weg der Abtreibung gewählt, spricht man dabei von „Eugenischer Indikation“. Dem Kind wird sein Leben auf Grund seiner Gene versagt.
Das Kind als Schadensfall
Ein gesundes Verständnis von Moral scheint heutzutage gänzlich auf der Stecke zu bleiben, betrachtet man den Umstand, dass es hierzulande möglich ist, Schadensersatz einzuklagen, wenn das eigene Kind „behindert“ ist. Grundsätzlich sieht die rechtliche Lage so aus, dass man bei einer vom Arzt gestellten Fehldiagnose Schadensersatz einklagen kann. (Anmerkung: An sich ja eine positive Sache, die für betroffene Patienten absolut wichtig ist.) Tatsächlich ist es aber leider so, dass immer wieder Eltern dieses Recht missbrauchen und ihre Frauenärzte dafür verklagen, dass diese eine mögliche „Behinderung“ des Kindes übersehen haben und ihnen die Möglichkeit dieses Kind rechtzeitig zu „beseitigen“ dadurch genommen wurde. Das Kind wird damit zum Schadensfall degradiert.
Politiker äußern sich zur Problematik
Diese Umstände mögen wirklich dazu verleiten unsere Politiker der totalen moralischen Stumpfsinnigkeit zu bezichtigen. Der Dialog zeugt aber davon, dass sich unter den zahlreichen Gleichgültigen auch einige wenige Engagierte hervortun, die so entgegenkommend waren, uns unsere Fragen zu beantworten.
So zum Beispiel Dr. Franz-Joseph Huainigg, der Autor und ÖVP-Politiker, der auf Grund eines Impfschadens seit seinem ersten Lebensjahr selbst körperlich schwer beeinträchtigt ist. Dieser erklärt auf Anfrage der Jugend für das Leben die gegenwärtige Rechtslage als völlig unbefriedigend, sie stelle die Existenzberechtigung eines behinderten Kindes von Grund auf in Frage. Er fordert eine Änderung im Schadenersatz- und Sozialrecht, sowie die Schaffung von Sozialfonds. Die Eugenische Indikation steht auch in seinen Augen im klaren Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention, welche besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, sie gesetzlich gleich zu behandeln sind und Anspruch auf den gleichen Schutz und die gleiche Vorteile durch das Gesetz haben.
Die Eugenische Indikation sei demnach zu streichen, was Schadensersatzklagen in dieser Form nicht länger möglich machen würde. Dr. Huainigg bringt es auf den Punkt, wenn er schreibt: „Die Geburt eines Kindes ist niemals ein Schadensfall!“
Ing. Norbert Hofer, dritter Nationalratspräsident und Bundespräsidentschaftskandidat der FPÖ wirft einen Blick auf das Kind in der Gesellschaft und erklärt, dass Kinder viel zu häufig als „perfekte Ware“ gesehen würden. Die Pränataldiagnostik würde noch zusätzlich suggerieren, dass man diesem „Wunschdenken“ durch Selektion nachkäme. In erster Linie müsse es darum gehen, das Recht des Kindes auf Leben zu garantieren. Behinderungen dürften keinesfalls als „Schaden“ dargestellt werden. Auch er hält die Eugenische Indikation für eine schwere Diskriminierung. Norbert Hofer steht für die Abschaffung der Eugenischen Indikation ein. Er fordert die Anpassung an die UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich ein, weil „die Würde eines Menschen nicht am Grad seiner Behinderung gemessen werden kann.“
Welt-Down-Syndrom-Tag
Wir teilen diese Ansichten! Aus diesem Grund veranstalten wir am Montag, dem 21. März 2016 – dem Welt-Down-Syndrom-Tag – mit zahlreichen Plakaten ausgestattet, eine Aktionsdemo vorm Wiener Parlament. Wir machen die Stimmen all jener laut, denen nie die Möglichkeit dazu gegeben wurde! Wir setzen uns gegen die Diskriminierung von Down-Syndrom-Kindern zur Wehr!
Wir fordern unsere Gesundheitsministerin Frau Oberhauser, die bisher jede Diskussion über eine Gesetzesänderung ablehnt auf, den Weg für eine Gesellschaft, die in ihrer genetischen Vielfalt nie langweilig wird, freizumachen!
Frau Oberhauser, handeln Sie!
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