Die Entscheidung, ein Kind zur Adoption freizugeben, fällt keiner Mutter leicht. Manchmal werden Frauen, die ihr Kind nach der Geburt zur Adoption freigeben als Rabenmütter abgestempelt, dabei ist genau das Gegenteil der Fall: die Entscheidung für Adoption zeugt von Großherzigkeit und selbstloser Liebe:
Statt ihr Kind abzutreiben, ermöglicht die leibliche Mutter dem Kind ein Leben mit liebevollen, sorgfältig ausgewählten Adoptiveltern, welche meist schon lange sehnlichst auf ein Kind warten.
Es gibt drei Formen der Adoption:
- Offene Adoption:
die leibliche Mutter kennt die Adoptiveltern und weiß, wo ihr Kind wohnt. Es kann (muss aber nicht) weiterhin Kontakt zwischen ihr und ihrem Kind bestehen. - Halboffene Adoption:
Die Mutter lernt im Zuge des Adoptionsverfahren die Adoptiveltern kennen. Danach hat sie aber keinen weiteren Kontakt mehr zum Kind. - Inkognito-Adoption:
Die Mutter erfährt einige Daten von den Adoptiveltern (Alter, Beruf, Dauer der Ehe, Anzahl der Kinder etc.) und kann bei deren Auswahl mitentscheiden. Ihre Wünsche werden berücksichtigt, sie erfährt aber weder die Adresse noch den Namen der Adoptiveltern. Wenn das Kind volljährig ist, kann es darüber Auskunft bekommen, wer seine leibliche Mutter ist. Diese kann einer eventuellen Kontaktaufnahme zustimmen, muss es aber nicht.
Wenn eine Mutter sich dazu entscheidet, ihr Kind bei Adoptiveltern aufwachsen zu lassen, macht es Sinn, schon während der Schwangerschaft mit einer Adoptionsberatungsstelle in Kontakt zu treten.
Auch Schwangere ab 14 Jahren können ohne die Zustimmung ihrer Eltern ihr Kind zur Adoption freigeben. Wenn die Frau Wochenhilfe vor der Geburt bekommen hat, dann hat sie auch bei der Einwilligung zur Adoption einen Anspruch auf Wochenhilfe nach der Geburt. Eine Mitarbeiterin der Adoptionsstelle wird die leibliche Mutter bei allen notwendigen Behördenwegen begleiten und unterstützen.
http://www.wien.gv.at/menschen/magelf/adoption/freigabe.html