Linz/Wien (OTS) – Im Dezember 2016 wurde der „Marsch fürs Leben“ von der Landespolizeidirektion Wien verboten. Gefordert werden eine Modernisierung der Fristenregelung und bessere Alternativen zur Abtreibung. Der Veranstalter des Marsches, Jugend für das Leben, zog vor das Landesverwaltungsgericht Wien. Jetzt hat der Richter festgestellt, dass die Polizei den Marsch ohne rechtliche Grundlage untersagt hat.
Friedlicher Marsch wegen vermeintlichen Sicherheitsrisiken untersagt
Am 17. Dezember 2016 hätte der friedliche „Marsch fürs Leben“ durch die Wiener Innenstadt führen sollen. „Unser Marsch wurde wegen angeblicher ´Überfüllung der Innenstadt´ und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit von Seiten der erwarteten Gegendemonstranten kurzfristig verboten. Aus dem Marsch wurde bloß eine Standkundgebung. Andere Demos durften stattfinden.“, so Myroslava Mashkarynets, Pressesprecherin der Jugend für das Leben. Der Verein erhob gegen die Untersagungsbescheide der Polizei Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht.
Polizei untersagte den Marsch ohne rechtliche Grundlage
Dem Richter zufolge hätte es „durch die Konfrontation keine so große Gefahr gegeben“. Die Polizei habe ein „falsches und überspanntes Lagebild, auch im Hinblick auf das Gefährdungspotential durch Gegendemonstranten“ erstellt und den Marsch ohne rechtliche Grundlage untersagt, während andere Demos stattfinden durften. „Die Vermutung, dass die Wiener Behörden bei gesellschaftspolitischen Themen mit zweierlei Maß messen, ist jetzt zur erschreckenden Tatsache geworden. Wir lassen uns davon nicht abhalten, weiter für die vorgeburtlichen Kinder zu kämpfen.“, so Mashkarynets.
Nächster Marsch fürs Leben Wien am 25. November
Am 25. November 2017 wird der nächste Marsch fürs Leben in Wien stattfinden. Er beginnt um 14:00 Uhr am Franziskanerplatz.
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