Am Weltdownsyndromtag 2016 demonstrierte die Jugend für das Leben vor dem Parlament gegen die Diskriminierung von Kindern mit Downsyndrom vor der Geburt.
In Österreich können gesunde Kinder bis zum 3. Monat abgetrieben werden, behinderte Kinder bis zur Geburt. In der Folge werden 9 von 10 Kinder mit Downsyndrom abgetrieben!
Wenn ein Arzt ein behindertes Kind fälschlicherweise als gesund „ansieht“, und es deswegen nicht abgetrieben wird, kann man in Österreich für das Leben des Kindes Schadensersatz vom Arzt fordern!
Zwei absurde, diskriminierende Gesetze erlauben dies. Viele Politiker fordern deren Abschaffung, jedoch blockiert die zuständige Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser, mehr aus ideologischen als aus rationalen Gründen jede Diskussion!
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