„Jugend für das Leben“ wird am Weltdownsyndromtag (21.3.) von 10 bis 12 Uhr durch eine Demonstration vor dem Wiener Parlament auf die Diskriminierung ungeborener behinderter Kinder aufmerksam machen. Die Jugendorganisation fordert die Abschaffung der eugenischen Indikation und einer Gesetzeslage, die behinderte Kinder als Grund für Schadensersatzzahlungen ansieht.
90% der Downsyndromkinder werden nicht geboren
Der 21. März ist Weltdownsyndromtag. Das Datum ist ein Symbol dafür, was Menschen mit Downsyndrom prägt: Das 3-fache Vorhandensein des 21. Chromosoms. Der Weltdownsysndromtag wird weltweit gefeiert (siehe z. B. hier) und ist von der UNO anerkannt. Einer Faustregel nach wird von Natur aus jeder 800te Mensch mit Downsyndrom geboren, doch in Österreich sind es sehr viel weniger. Auf ungefähr 81.000 Geburten jährlich in Österreich sollten ungefähr 100 Downsyndromkinder geboren werden, laut WHO kamen 2010 allerdings nur zwölf Kinder in Österreich mit Downsyndrom auf die Welt. Das heißt, dass fast 90 % der Kinder mit Downsyndrom abgetrieben werden. Möglich ist dies aufgrund der „eugenischen Indikation“, die Abtreibung von Menschen mit Behinderung bis zur Geburt straffrei stellt (es reicht sogar die Möglichkeit einer Behinderung für eine Abtreibung bis zur Geburt, der Grad der Behinderung ist gesetzlich nicht definiert). Gesunde Kinder dürfen gemäß der Fristenregelung nur die ersten drei Monate nach dem Beginn der Schwangerschaft abgetrieben werden. Diese massive gesetzliche Diskriminierung von behinderten Kindern sei „unerträglich“ und „ein Armutszeugnis für Österreich“ so Carina Eder, Sprecherin der Jugendorganisation.
Eugenische Indikation im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention
Kritik an der eugenischen Indikation kommt auch von der UN: Österreich wurde 2013 bei der UN-Staatenprüfung 2013 in Genf gerügt, weil die österreichische Gesetzeslage der UN-Behindertenrechtskonvention widerspricht, die 2007 ins österreichische Recht übernommen wurde. Artikel 5 Absatz 1 enthält die Bestimmung, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, und ohne Diskriminierung Anspruch auf den gleichen Schutz durch das Gesetz haben. Die ÖVP, FPÖ sowie Frau Glawischnig von den Grünen ist für eine Gesetzesänderung offen, nur die dafür zuständige SPÖ-Gesundheitsministerin Oberhauser hat bisher jede Diskussion über eine Gesetzesänderung abgelehnt.
„Behinderte Kinder sind kein Schadensfall!“
Ein weiterer Kritikpunkt der „Jugend für das Leben“ ist ein OGH-Urteil, das ermöglicht, dass Ärzte auf Schadensersatz für ein behindertes Kind geklagt werden können, wenn die Behinderung des Kindes zwar nicht durch eine aktive Handlung des Arztes verursacht wurde, der behandelnde Arzt aber fahrlässig, vorsätzlich oder wissentlich eine falsche Diagnose gestellt hat oder den Informationspflichten nicht (oder nicht ausreichend) nachgekommen ist. Carina Eder betont, dass diese kuriose Rechtssprechung nicht nur behinderte Kinder diskriminiert, sondern zudem Ärzte massiv unter Druck setzt und ein Klima der Ablehnung von behinderten Kindern schafft.
Auch die Bundesregierung ist mit dieser Rechtsprechung unzufrieden und nahm 2011 einen Anlauf, dies zu reparieren. Die SPÖ/ÖVP Koalition konnte sich jedoch nicht auf ein entsprechendes Gesetz einigen, so verschwand der Gesetzesvorschlag in der Schublade. Die Reparatur ist gemäß Punkt 2.4 des Nationalen Aktionsplans Behinderung (NAP) weiter vorgesehen, wird aber derzeit nicht aktiv verfolgt. Der NAP ist Teil der aktuellen Koalitionsvereinbarung.
Stellungnahmen von FPÖ und ÖVP
„Jugend für das Leben“ hat die Behindertensprecher der Parlamentsparteien um Stellungnahme zu den Themen gebeten. Geantwortet hat nur Ing. Norbert Hofer, Behindertensprecher FPÖ und Franz Huainigg, Behindertensprecher ÖVP. Die Stellungnahmen sind auf http://jugendfuerdasleben.at/1462-2/ veröffentlicht.
Kontakt und Rückfragen an:
Thomas Brüderl
Generalsekretär
Jugend für das Leben
Starhembergstraße 66/20
4020 Linz
Tel.: +43-732-78 81 16
Mobil: +43-664-34 20 804
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