Keine Abtreibungen auf dem Gelände der Universitätsklinik Innsbruck – Abtreibung ist keine Gesundheitsleistung und keine Staatsaufgabe!
Abtreibungen weder in der noch auf dem Gelände der Uniklinik Innsbruck – Abtreibung ist keine Staatsaufgabe!
Liebe Freunde im Lebensschutz!
In Tirol nehmen die menschenrechtsfeindlichen, kompetenzüberschreitenden Vorstöße in der Landesregierung kein Ende; jetzt wird versucht, Abtreibungen durch die Hintertür ans Krankenhaus zu bringen, indem ein „Angebot“ zumindest auf dem Klinikgelände geschaffen werden soll. Daraufhin haben wir eine Petition an Landeshauptmann Anton Mattle lanciert, um ihn an seine Pflicht zu erinnern und in einer familienfreundlichen Politik zu bestärken. Wir fordern ihn auf, Abtreibungen weder im noch am Landeskrankenhaus zu tolerieren; gerade Gesundheitseinrichtungen müssen ungehindert eine unterstützende, familienfreundliche Atmosphäre für Mütter schaffen können, und das Bundesland Tirol muss eine Willkommenskultur für jedes Kind gewährleisten.
Bitte unterstützen auch Sie das dringende Anliegen und schicken Sie die ausgefüllte Liste bis zum 31. Mai an unser Büro in Linz (Adresse ist über der Liste angegeben)!
Danke für Ihre Unterstützung!
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann Mattle,
im Herbst 2023 wurde von der ÖVP zugesichert, dass Abtreibungen nicht an Tiroler Krankenhäusern angeboten würden. Kürzlich hat Ihr Koalitionspartner zusammen mit ÖVP-Gesundheitslandesrätin Hagele jedoch erneut einen mit dem ÖVP-Grundsatzprogramm unvereinbaren Vorstoß gewagt: Abtreibungen sollen, wenn auch nicht im, so doch auf dem Gelände der Universitätsklinik Innsbruck stattfinden.
Dadurch wird einmal mehr suggeriert, dass diese vorgeburtlichen Tötungen Gesundheitsleistungen und Aufgabe des Gesundheitswesens wären. Dies ist nicht der Fall: Abtreibungen sind im Strafgesetzbuch (StGB §96-97) geregelt, da das einzige Ziel einer Abtreibung ist, das Leben eines sehr jungen Menschen zu beenden.
Um Frauengesundheit geht es nicht: Ein Kind ist keine Krankheit, eine Schwangere wird nicht durch Abtreibung von ihrem Kind ‚geheilt‘. Abtreibung macht die Mutter eines lebenden Kindes zur Mutter eines toten Kindes. Eine Abtreibung ist keine Gesundheitsleistung, vielmehr hat jeder Mensch das Recht auf medizinische Behandlung – nicht nur der gewollte, perfekte oder geborene.
Es ist nach wie vor nicht Aufgabe der Tiroler Landesregierung, ein „Abtreibungsangebot“ aus dem Boden zu stampfen. Aufgabe der Politik ist es vielmehr, das Leben aller Bürger zu fördern und durch umfassende Inklusionsmaßnahmen insbesondere Adie Vulnerablen und Schwachen der Gesellschaft zu schützen. Gerade Gesundheitseinrichtungen müssen ungehindert eine unterstützende, familienfreundliche Atmosphäre für Mütter schaffen und eine Willkommenskultur für jedes Kind gewährleisten können.
Das Gesundheitswesen in Tirol hat für alle Menschen gleichermaßen verfügbar zu sein, und die Politik hat keinen Bereitstellungsauftrag für eine Abtreibungsinfrastruktur!
Herr Landeshauptmann Mattle, ich fordere Sie auf, zu Ihrer Grundhaltung zu stehen und Ihrer Pflicht nachzukommen, die lebensfeindlichen Kompetenzüberschreitungen einzelner Glieder Ihrer Landesregierung ein weiteres und ein für alle Mal zurückzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen