Auch diesen März zogen die Bürger Tirols wieder auf die Straßen der Landeshauptstadt. Mehrere Lebensschutzorganisationen waren vertreten. Ein besonderes Anliegen der Kundgebung waren heuer auch alle vom Gesetz der „eugenischen Indikation“ betroffenen Kinder und Eltern. Zwei Tage vorher, am 21.3., wird nämlich jährlich der Weltdownsyndromtag begangen, an dem weltweit der vielen Kinder gedacht wird, denen aufgrund der Diagnose „Trisomie 21“ das Recht auf Leben schon vor der Geburt genommen wird. In vielen Ländern (z.B. Dänemark oder Island) werden bis nahezu 100 % der Kinder mit der Diagnose auf diese grausame Weise getötet.
Österreichs geringschätziges Gesundheitswesen – Diagnose darf niemals ein Tötungsurteil werden
Thematisiert wurde in Redebeiträgen v.a. die aktuelle Lage rund um Abtreibung in Österreich: Die sog. eugenische Indikation lässt bei (Verdacht auf) Behinderung Abtreibung bis zur Geburt zu. Häufig sehen sich Eltern, die ein beeinträchtigtes Kind erwarten, vonseiten medizinischen Personals enormem Druck ausgesetzt, abtreiben zu lassen. Ein behindertes Kind zu haben, ist in unserer Gesellschaft oft regelrecht stigmatisiert. „Bei unserem Kind sprach niemand von einem Menschen mit Leib und Seele. Uns wurde einfach gesagt, dass die meisten Eltern abtreiben würden – und wir das doch auch tun sollten“, erzählt Johannes S., Vater einer verstorbenen Tochter mit Trisomie 13. Bis nach Wien musste die junge Familie damals reisen, um auf der bundesweit einzigen palliativen Neonatologie Betreuung in Anspruch nehmen zu können. „Wir wussten nicht, ob sie lebend zur Welt kommt, doch wir haben sie bis zu ihrem Tod ein knappes Jahr später bedingungslos geliebt.“
Abtreibung keine Gesundheitsleistung
Jugend für das Leben und Mitveranstalter CitizenGo sprachen sich mit der Kundgebung auch erneut klar dafür aus, dass Abtreibungen in Tirol weiterhin nicht an Krankenhäusern durchgeführt werden.
„Aktuell möchte die Regierung Abtreibungsstätten auf dem Krankenhausareal der Universitätsklinik in Innsbruck, wenn auch nicht direkt im Krankenhaus, errichten; eine bloße Augenauswischerei – Abtreibung am Krankenhaus durch die Hintertür“ so Huber.
„Es ist nur ein weiterer Schritt; aber ein Schritt in die falsche Richtung, an deren Ende Frankreich steht – das Land, das kürzlich das Töten junger Menschen als ein ‚Recht‘ in die Verfassung genommen hat“, stellte Pf. Ignaz Steinwender in einem Redebeitrag klar.
„Es liegt nicht im Aufgabenbereich der Politik, sich um die Infrastruktur für Abtreibungen zu kümmern, geschweige denn um Räumlichkeiten auf staatlichem Klinikgelände. Ein Kind ist keine Krankheit, eine Schwangere kann nicht von ihrem Kind ‚geheilt‘ werden. Eine Abtreibung ist keine Gesundheitsleistung, vielmehr hat jeder Mensch das Recht auf medizinische Behandlung – nicht nur der gewollte, perfekte oder der geborene“, schließt Huber.
Petition gegen Abtreibung auf dem Krankenhausgelände
Jugend für das Leben hat in diesem dringenden Anliegen eine zweite Petition an Landeshauptmann Mattle lanciert: Endgültigen Schlussstrich unter lebensfeindliche Bestrebungen in der Tiroler Landesregierung ziehen: Keine Abtreibungen auf dem Gelände des Universitätsklinikums Innsbruck! Wir bitten um Unterstützung bei der Verbreitung; die Unterschrift kann auf eine Liste gesetzt werden, welche mit dem Petitionstext auf der Homepage der Jugend für das Leben zum Download und Ausdrucken steht und bis zum 31. Mai ans Büro (Starhembergstraße 66/20, 4020 Linz) gesendet werden kann!