Am 26. März wurde im Nationalrat zum Thema „Schutz von Gesundheitseinrichtungen“ debattiert. Ziel des Antrags ist es, Aktivisten und Beter von Abtreibungspraxen fernzuhalten. Der Lebensschutzverein Jugend für das Leben macht ein weiteres Mal darauf aufmerksam: Es gibt keinen Anlass für „Schutzzonen“ vor Abtreibungseinrichtungen. Daher ist auch der Antrag auf Prüfung rechtlicher Rahmenbedingungen für solche widersinnig.

Im Antrag zur „Prüfung rechtlicher Rahmenbedingungen“, eingebracht von den Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS, fällt der Begriff „Schutzzonen“ zwar nicht. Doch dass es genau darum geht, zeigt die in der Sitzung entfachte Grundsatzdebatte, wo mit altbekannten Kampfbegriffen wie Selbstbestimmung und „Recht auf Abtreibung“ gearbeitet wurde.

Auslöser für den Antrag waren Aktivisten und Beter vor Abtreibungspraxen im vergangenen Jahr. „Es gibt seit der Durchführung von Gebetskampagnen vor Abtreibungspraxen keinerlei Fälle von Belästigung, auch nicht jüngst durch die Jugend für das Leben“, stellt Frederik Koller, Vorsitzender von Jugend für das Leben, die regelmäßig Gebetskampagnen organisieren, klar. „Und für Fälle von Belästigung, Nötigung oder Hinderung hat die aktuelle Rechtslage vorgesorgt.“ Dieser Antrag für Zensurzonen hat keine seriöse Basis und kann also nur als Vorwand angesehen werden, um alternative Meinungen, die bei den Regierungsparteien Anstoß erregen, aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen.

Der einzige Widerstand in der Nationalratssitzung kam von der FPÖ, welche die Diskussion nutzte, um auf grundlegende Wahrheiten aufmerksam zu machen: Beter an der Öffentlichkeit sind keine Bedrohung, sondern viel eher das, was die Politik zu bieten verabsäumt: ein Angebot der Präsenz und Liebe für Betroffene. Auch das grundlegende Recht auf Leben der Ungeborenen wurde mehrfach betont.

Kritik und Appell an ÖVP

Jugend für das Leben appelliert nun vor allem an die ÖVP, sich auf deren Grundsatzprogramm zurückzubesinnen, in welchem es heißt: Wir lehnen den Schwangerschaftsabbruch ab. Politik und Gesellschaft haben jene Bedingungen zu schaffen, die Abtreibungen vorbeugen. „Es ist erschreckend, wie wenig Wert ein Grundsatzprogramm noch hat, und wie christliche Werte von einer eigentlich christlichen Partei einfach hintangestellt werden“, gibt Koller zu bedenken. „Dieser Antrag mit seinen potenziellen Folgen ist ein weiterer Schritt in die falsche Richtung, ein Akt gegen das Leben.“

Durch staatliche Maßnahmen wie etwa die sog. Schutzzonen werden Betroffene noch weiter in Isolation gedrängt und im Stich gelassen. „Der Staat hat eigentlich genau die gegenteiligen Verpflichtungen – Angebote schaffen, damit man das eigene Kind nicht töten muss. Unter dem Deckmantel der Selbstbestimmung werden Frauen in Not schon viel zu lange alleingelassen.“

 

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