• Pläne zur Einführung von Zensurzonen und Einschränkung von Meinungs- und Versammlungsfreiheit.
  • Laut Landespolizei gab es keinen einzigen Fall von Belästigung, der von den Betern ausging.
  • „Abtreibungslobbyisten wollen Menschen in Handschellen abführen, die still ein Gebet sprechen.“

Seit der Einführung von vorgeburtlichen Kindstötungen durch Abtreibung im Landeskrankenhaus Bregenz im November 2023 finden in der Nähe genehmigte, friedliche Gebetsversammlungen statt. Politaktivisten der Abtreibungslobby machen jedoch lautstark gegen die Beter mobil: Sie fordern die Einschränkung der Versammlungs-, Religions- und Meinungsfreiheit durch eine Zensurzone. 

Mehrmals wöchentlich am Vormittag beten Lebensschützer in ca. 50 Meter Entfernung vom LKH Bregenz für betroffene Frauen, Kinder und das medizinische Personal. Der Maria-Stromberger-Weg mit dem von der Landespolizei zugewiesenen Platz wird weder vom Krankenhauspersonal noch von Patienten oder Besuchern benutzt, um ins Krankenhaus zu kommen und liegt abseits aller Zugangswege. 

Zensurzone herbeischwören durch Falschinformation und Verleumdung

Die Vorwürfe radikaler Abtreibungsbefürworter, die seit einigen Wochen im Netz kursieren, wiegen schwer: Die Beter würden Schwangere anspucken und beschimpfen, ihnen blutige Embryonen ins Gesicht werfen, den Weg versperren. Dabei handelt es sich um Falschaussagen und Verleumdungen, stellt Gabriela Huber, Vorsitzende des Vereins Jugend für das Leben, klar. Auch laut Landespolizei gibt es keinen einzigen von den Betern ausgehenden Fall von Belästigung. Allen voran Grüne und SPÖ fordern nun jedoch auf Basis dieser Falschinformationen eine Zensurzone rund um Österreichs Krankenhäuser. „Extreme Abtreibungslobbyisten wollen Menschen in Handschellen abführen, die still ein Gebet sprechen. So weit darf es auf keinen Fall kommen. Belästigung ist selbstverständlich bereits illegal“, erklärt Huber, „Niemand darf einen anderen Menschen bedrängen. Die Gebetsversammlungen jedoch sind absolut rechtmäßig. Davon kann sich jeder selbst überzeugen. Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut, das Staat und Politik schützen müssen, anstatt Stimmung gegen friedliche Beter zu machen.“

Der richtige Weg: Einsatz für das menschliche Leben ist nie ein Verbrechen

„Es ist gut, dass wir wahrgenommen werden“, so Marlies Pal, Obfrau von Verein Miriam und Veranstalterin der Gebetswachen. „Der unlautere Gegenwind bestätigt die Dringlichkeit unserer Präsenz.“ Sie fügt hinzu: „Unser Einsatz gilt dem Schutz menschlichen Lebens, nicht irgendeinem Wahlkampf“, und spricht damit die Nationalratswahlen Ende September an, im Zuge derer linke Parteien die Entkriminalisierung und Kostenübernahme von Abtreibung fordern. „Wir verfolgen keinen persönlichen Zweck, sondern stehen seit bald einem Jahr für die ungeborenen Kinder und ihre Mütter hier. Bei jeder Abtreibung stirbt ein Kind und wird eine Frau tief verletzt. Wir halten die Mahnwachen selbstverständlich weiter ab.“ So weichen die Beter im September unbeeindruckt auf den Nachmittag aus – denn die Vormittage wurden von Gegnern durch angemeldete Versammlungen blockiert. 

Ein Kind ist keine Krankheit: Abtreibung bleibt im Strafrecht

„Abtreibungen im Sinne der Abtreibungslobby dienen nicht der Frauengesundheit, sondern einzig der vorsätzlichen Tötung eines Menschen“, betont Huber. „Somit kann Abtreibung nicht einfach entkriminalisiert werden. Der Staat muss vielmehr die Rahmenbedingungen schaffen, die allen Bürgern ein Leben in Würde ermöglichen. Das besagt auch die UN-Kinderrechtskonvention: Das Kind bedarf wegen seiner mangelnden körperlichen und geistigen Reife besonderen Schutzes und besonderer Fürsorge, insbesondere eines angemessenen rechtlichen Schutzes vor und nach der Geburt.“

 

(zuletzt aktualisiert am 29.8.2024)

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