Dem Down-Syndrom, Trisomie 21, liegt eine chromosomale Anomalie zugrunde: Das 21. Chromosom liegt dreimal vor anstelle von zweimal. Deswegen auch das Datum für den internationalen Tag: 21 und 3. „Das Down-Syndrom ist keine Krankheit, sondern eine genetisch bedingte Veranlagung für verschiedenste körperliche und geistige Besonderheiten“, stellt das Öffentliche Gesundheitsportal Österreich klar. Trisomie 21 zeigt sich bei jedem Menschen auf unterschiedliche Weise. Viele Menschen mit Down-Syndrom führen ein Leben, das sich nicht allzu sehr von Menschen ohne Trisomie 21 unterscheidet, auch wenn sie besondere Bedürfnisse haben und Herausforderungen begegnen. (Wer tut das nicht?) Aber immer ist ihre Lebensfreude eine unerschütterliche Erinnerung daran, dass jedes Leben lebens-, liebens- und schützenswert ist.

Die Aufnahme und die Integration dieser besonderen Menschen in unsere Gesellschaft ist ein Musterbeispiel echter Inklusion und Gleichberechtigung, ein deutliches Zeichen gegen Diskriminierung. Denn wie es ausdrücklich im 7. Artikel unseres Bundes-Verfassungsgesetzes heißt: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Doch leider sieht die Realität anders aus.  Österreich ist eines der Länder, wo gesetzlich verankerte Diskriminierung regiert (§ 97 Abs. 2 StGB – der „zweite Fall“ der Fristenregelung). Viele Menschen wissen nicht, was es mit dem Begriff der Eugenik auf sich hat. Der Terminus „eugenische Indikation“ lässt somit bei den wenigsten die Alarmglocken schrillen. Währenddessen dürfen aufgrund eben dieser Indikation in Österreich, wie auch in vielen anderen Ländern Europas, ungeborene Menschen mit Behinderung getötet werden, bloß weil sie gewisse, von irgendwelchen Menschen festgelegte Bedingungen nicht erfüllen. Und während es immer falsch ist, ein ungeborenes Kind egal welchen Alters und Entwicklungsstandes zu töten, erschrickt es doch, aufgrund von körperlichen Eigenschaften noch länger und mit noch größerer Selbstverständlichkeit getötet werden zu dürfen – mit anderen Worten: In unserer Gesellschaft (scheinbar) nicht willkommen zu sein. Menschen mit Down-Syndrom leiden nicht am Extra-Chromosom, sondern an der Zurückweisung vieler Mitmenschen und der Stigmatisierung in unserer Gesellschaft.

So überlebt in Österreich nur eines von zehn Kindern diesen Urteilsspruch; 90% der Kinder mit Trisomie 21 werden im frühen Alter noch im Mutterleib getötet. In vielen Ländern Europas sehen sich Eltern großem Druck ausgesetzt, ein beeinträchtigtes oder behindertes Kind abzutreiben. Ein Kind mit Beeinträchtigung zu bekommen, ist heute oft regelrecht stigmatisiert. Island ist eines der Länder, wo es seit Jahren kein Kind mit Down-Syndrom mehr gibt. Nicht, weil eine „Krankheit“ ausgerottet wurde – sondern Menschen getötet. Der Kinderarzt und u.a. Entdecker der genetischen Ursache des Down-Syndrom Jerome Lejeune (1926-1994) hat gesagt: „Gesundheit durch Tod ist ein lächerlicher Triumph. Es ist allein das Leben, das gewinnen kann.“

Eine Diagnose darf niemals zu einem Todesurteil werden! Alle Menschen haben das Recht auf Leben und Sicherheit (EMRK, Artikel 3). Menschenrechte sind nicht nur für die Geplanten oder Gesunden oder Perfekten. Niemand darf Kriterien für besseres oder werteres Leben festlegen – genau darum gibt das Konzept der Menschenrechte. Es ist vielmehr die Aufgabe jeder Gesellschaft, gerade für ihre schwächeren Glieder einzustehen.

Das Leben muss nicht perfekt sein, um lebens- und liebenswert zu sein, ja, es gibt kein perfektes Leben. Der jährliche Welt-Down-Syndrom-Tag ist der Appell an jeden von uns, im Alltag das Leben als solches zu würdigen! DU bist wertvoll!